Dienstag, April 10, 2007

Telefonsex gewerbesteuerfrei

CallCenter Profi: Keine Gewerbesteuer für Telefonsex

Es soll ja immer noch Call Center geben, die sich als solche bezeichnen und dann doch "nur" Telefonsex anbieten. Das es solche Einrichtungen für den besonderen Dienst am Kunden tatsächlich noch gibt, zeigt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Köln. Hier wurde eine interessante Entscheidung zum Thema getroffen: Ist für Telefonsex Gewerbesteuer fällig?

Jetzt ist es amtlich: Wer sein täglich Brot mit Telefonsex verdient, muss keine Gewerbesteuer zahlen, wenn er für das Liebesgestöhn in einem Call Center angestellt ist. Erklärung des Finanzgerichtes Köln: Die Mitarbeiterin ist durch Ihren Arbeitgeber weisungsgebunden. Dabei ist rechtlich ohne Belang, dass das Unternehmen die betreffende Mitarbeiterin als "freie Unternehmerin" führt, wird die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline im Tageblatt-Online zitiert. Wie das Medium berichtet, hob das Finanzgericht Köln (Az. 10 K 2841/05) jetzt einen Gewerbesteuerbescheid auf - die bei der Tätigkeit im Call Center erzielten Einkünfte der verbalen Liebesdienerin wären nicht gewerblicher Art, sondern stammten aus nichtselbstständiger Arbeit.

via marketing-blog.biz