Montag, Oktober 30, 2006

Telefonmarketing: Verstöße gegen das UWG

moz.de: Verbraucherschützer: Täglich Gesetzesverstöße bei Telefonwerbung

Düsseldorf (dpa/MOZ) Trotz des Verbots von Telefonwerbung werden Verbraucher nach wie vor häufig von Werbe-Anrufen belästigt. Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es "täglich ungebremste Gesetzesverstöße". "Telekommunikations-Unternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren", sagte Vorstand Klaus Müller am Montag in Düsseldorf. Den zweiten Platz belegten Gewinnspiel- und Lottofirmen. Aber auch Weinversender oder andere Branchen mischen kräftig mit.

Die Verbraucherschützer hatten Betroffene aufgerufen, den Beratungsstellen im August und September Fälle von unerwünschter Telefonwerbung zu melden. Ergebnis: Innerhalb dieser zwei Monate gingen 2000 Beschwerden ein. Bei jedem fünften Telefonat hatten die Angerufenen eine automatische Bandansage gehört ("Herzlichen Glückwunsch, Sie haben bei einem Preisausschreiben gewonnen ..."), die keinen Aufschluss über die wahre Identität des Auftraggebers zuließ.

Freitag, Oktober 13, 2006

Software ersetzt Telemarketing-Agenten

silicon.de: Microsoft-Software soll Call-Center-Agenten ersetzen

Microsoft hat einen neuen Managed Service im Angebot: 'Windows Live Service Agents'.

Das teilte das Unternehmen mit. Demnach beruht der neue Dienst auf der Anwendung 'Automated Service Agent', die Microsoft jetzt mit dem Kauf des US-Unternehmens Colloquis übernommen hat.

Colloquis ist ein Anbieter von Lösungen für das Digital Language Processing. Die Software erkennt Sprachmuster in Texten und kann so automatische Antworten auf Anfragen generieren. Unternehmen können die Tools etwa einsetzen, um Chats mit Kunden durchzuführen.

Donnerstag, Oktober 12, 2006

Telemarketing-Firmen unter Anklage

heise.de: Cingular Wireless geht gegen Phone-Spammer vor

Der Marktführer unter den US-amerikanischen Mobilfunkern, Cingular Wireless, hat Klagen gegen mehrere Telemarketing-Unternehmen eingereicht, die Cingular-Kunden mit unerwünschten und nach dem Telephone Consumer Protection Act verbotenen Werbe-Telefonaten belästigt haben sollen. Unternehmensangaben zufolge nutzten die Firmen mit Sitz in Miami (Florida) und Seattle (Washington) automatische Anwahlsysteme, um aufgezeichnete Werbebotschaften (etwa zu vermeintlich kostenlosen Urlaubsreisen) abzusetzen.

Freitag, Oktober 06, 2006

Call-Center in Indien

zdnet.de: Indisches Call-Center verkauft persönliche Daten

Kreditkarten- und Passdaten wurden zum Preis von 9,50 Dollar verkauft

In der Dokumentarreihe "Dispatches", hat der britische Fernsehsender Channel 4 den Verkauf von persönlichen Daten durch Mitarbeiter eines indischen Callcenters aufgedeckt. Der Sendung, welche am gestrigen Donnerstag ausgestrahlt wurde, lagen zwölf Monate verdeckte Ermittlungen zu Grunde.

finanztreff.de: Dell stockt Call-Center-Belegschaft in Indien auf

NEU DELHI -Der US-Computerhersteller Dell Inc will seine Belegschaft im vierten indischen Call-Center auf 2.500 von derzeit 800 Mitarbeiter aufstocken. "Diese Maßnahme wird in den kommenden 12 bis 15 Monaten geschehen", sagte K. S. Narahari, Director Corporate Communications bei Dell International Services India.

Telefonmarketing profitiert von Headhunter-Urteil

finanznachrichten.de: Entscheidung des BGH zur Direktansprache am Arbeitsplatz - Telefonmarketing profitiert von Headhunter-Urteil

Karlsruhe/Bonn, 5. Oktober 2006 - Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) über Anrufe von Headhuntern am Arbeitsplatz hat nach Expertenmeinung auch positive Auswirkungen auf das Telefonmarketing bei Geschäftskunden, berichtet der Branchendienst „Der Versandhausberater" http://www.versandhausberater.de und beruft sich auf den Wettbewerbsrechtler Dr. Stephan Pauly. Seiner Auffassung nach „können infolge dieses Urteils Anrufe bei Gewerbetreibenden nicht wettbewerbswidrig sein, wenn erstmalig Produkte vorgestellt werden, für die es konkrete Anhaltspunkte eines Interesses beim Angerufenen gibt." Der BGH habe mit seinem Headhunter-Urteil (Az.: I ZR 73/02) die Interessen von Wettbewerbern und Werbetreibenden als ebenfalls schutzwürdig berücksichtigt, indem er ein vollständiges Verbot der telefonischen Kontaktaufnahme am Arbeitsplatz als nicht gerechtfertigt abgelehnt habe.