Kein Einverständnis für Telefonwerbung durch Teilnahme an Gewinnspielen
Teilnahme am Gewinnspiel ist kein Einverständnis zur Telefonwerbung
Das Landgericht Düsseldorf hat am 7. März ein bis jetzt noch nicht rechtskräftiges Urteil gefällt, welches im Bereich des Direkt- und Telefonmarketing weitreichende Konsequenzen haben könnte. Der Beklagte Anbieter von Telefondienstleistungen hatte ein Drittes Unternehmen mit der Durchführung von Werbeanrufen beauftragt.